Sind Sie gesetzlich krankenversichert, ist die Kostenübernahme in einer privatärztlichen Praxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Sie können die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie trotz behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung keinen freien Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen finden. Auch bei unzumutbar langer Wartezeit erfüllt die gesetzliche Krankenkasse nicht die grundsätzliche psychotherapeutische Versorgung und Sie haben das Recht, sich die notwendigen Leistungen selbst zu beschaffen, indem Sie sich an eine Privatpraxis wenden. Trotz gesetzlicher Regelungen stimmen nicht alle gesetzlichen Krankenkassen diesem Verfahren zu. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Krankenkasse prinzipiell das Kostenerstattungsverfahren akzeptiert.

Da die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) seit 1996 nicht angepasst wurde, arbeiten wir mit der individuellen Honorarvereinbarung: Die Kosten für 50 Minuten Verhaltenstherapie betragen €153,00 (gemäß 3,5-fachem GOP-Satz). Weitere übliche Leistungen (u.a. Probatorik, Diagnostik, Antrag an den Gutachter) werden ebenfalls nach GOP zum 3,5-fachen Satz abgerechnet. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel pro Therapieeinheit €100,55 (gemäß 2,3-fachem GOP-Satz). Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass somit ein Eigenanteil verbleibt. 

Wie beantrage ich ein Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie?

Mit den folgenden Schritten können Sie als gesetzlich Versicherte, bei dringendem Therapiebedarf und unzumutbarer Wartezeit bei kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen, die Kostenübernahme für die Psychotherapie in einer Privatpraxis beantragen.

  1. Kennenlernen Ihrer Psychologischen Psychotherapeutin/ Ihres Psychologischen Psychotherapeuten im Erstgespräch. Das Erstgespräch wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es empfiehlt sich, mehrere Psychotherapeut:innen kennenzulernen, bevor Sie entscheiden, mit wem Sie Ihre Psychotherapie starten möchten. "Ohne Sympathie keine Heilung." (Sándor Ferenczi)
    Parallel dazu können Sie die folgenden Schritte einleiten:
  2. Termin zur Sprechstunde eines kassenzugelassenen Psychotherapeuten für das Formular PTV11 vereinbaren https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche
  3. Termin beim Hausarzt (oder Psychiater, Neurologe etc.) für den Konsiliarberichtdie Dringlichkeitsbescheinigung  und die Überweisung zur Psychotherapie vereinbaren
  4. Liste mit Absagen erstellen. Tragen Sie alle Psychotherapeuten ein, bei denen Sie keine Antwort, eine Absage oder eine Wartezeit von 3 Monaten oder länger erhalten haben.
  5. Anschreiben an die Krankenkasse (Beispiel)

Schicken Sie alle Unterlagen zu uns in die Praxis. Wir prüfen und ergänzen diese und schicken sie an Ihre Krankenkasse.

Geschafft! Nun warten wir auf die Antwort Ihrer Krankenkasse.

Alle Unterlagen vorhanden?

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